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Ausbildung

Die Ehrenlokführer - Ausbildung

gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und schließt mit

einer Prüfung ab. Der Umfang der mindestens zehntägigen Ausbildung sowie der

abschließenden Prüfung richtet sich im Wesentlichen nach den betrieblichen

Gegebenheiten des jeweiligen Ausbildungsträgers und wird von diesem

eigenverantwortlich gestaltet. Das für die Ausbildung von Ehrenlokführern

verantwortliche Lehrpersonal verfügt entweder über eine abgeschlossene

Ausbildung im technischen Bereich des Eisenbahnbetriesdienstes, ein

abgeschlossenes Studium eines mit dem Eisenbahnbetrieb unmittelbar

in Verbindung stehenden Ingenieurberufs oder ein vergleichbare Qualifikation.

Ziel des Ehrenlokführer – Lehrgangs ist die Befähigung, unter Aufsicht und Anleitung eine Zugfahrt mit der jeweils gewählten Traktionsart durchführen

zu können.

     

  1. Theoretische Unterweisung
  1. Den Lehrgangsteilnehmern werden schriftliche Unterlagen (nach Möglichkeit

      Bereits vor Lehrgangbeginn) über die wesentlichen Lehrinhalte übergeben

      Sowie weiter gehende Quellen zum Eisenbahnbetriebsdienst, der Sicherheitsbestimmungen, des Signalwesens sowie der jeweiligen Lokomotivetechnik zur Verfügung gestellt oder zugänglich gehalten.

b) Der theoretische Teil der Ehrenlokführer – Ausbildung umfasst insgesamt

 mindestens einen Tag des gesamten Lehrgangs, wobei dessen Schwerpunkte

 grundsätzlich ganz am Beginn der Veranstaltung stehen sollen.

  1. Zu den Lehrinhalten des theoretischen Teils gehören:

l Belehrung über Arbeitsschutz und Verhalten im Gleisbereich sowie in der

 Nähe von Eisnbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung der örtlichen

 Verhältnisse,

l Verhalten bei Dienstantritt und auf der Lokomotive, Verhältnis des

 Lehrgangsteilnehmer zum Lehrpersonal, allgemeine Verhaltensregeln bei

 Störungen.

l Unterricht über das Bauprinzip und die Wirkungsweise der jeweiligen

    Traktionsart sowie der damit in Verbindung stehenden Sicherheitsbestimmungen, (z.B. bei der Dampflokomotive die Voraussetzungen für den Betrieb nach der Eisenbahn – Bau – und Betriebsordnung ["8 Gebote"] sowie die Bedeutung und Behandlung des

    Wasserstandsanzeigers),

l Aufbau und Wirkung der Bremsanlage sowie

l Unterweisung im Signalwesen der zu befahrenden Strecke(n) und von

 Notsignalen sowie der wichtigsten Rangiersignale, ggf. auch bei Nacht

2. Praktische Teil

a) Die in der Theorie vermittelten Kenntnisse werden in der Praxis

 fortwährend vertieft.

b) Im Mittelpunkt des praktischen Teils steht das Fahrtraining mit der

 Lokomotive vor dem Zug im laufenden Betriebsdienst.

  1. Die Durchführung der mit dem Zugbetrieb im Zusammenhang
  2.  Stehende Tätigkeiten, wie z.B. das Kuppeln und Entkuppeln, die Beteiligung

     an der Durchführung der Bremsprobe, die Versorgung sowie weitere

     Behandlung der Lokomotive u.s.w. sollen dem Lehrgangsteilnehmer

     ermöglicht werden.

  3. Teilnehmern der Ehrenlokführer – Ausbildung soll Gelegenheit zur

 aktiven Teilnahme an der Auf – und Abrüstung der im Betriebsdienst

 gefahrenen Lokomotive gegeben werden.

 

Die Ehrenlokführer-Ausbildungsträger Adressen.